Eine Reise mit dem eigenen Fahrzeug in die Türkei bietet eine unvergleichliche Freiheit. Ob Sie die historischen Gassen von Istanbul erkunden oder einen Roadtrip durch Kappadokien planen, das eigene Auto macht den Unterschied. Doch an den türkischen Grenzposten wie Kapıkule oder İpsala erleben viele Reisende eine böse Überraschung, wenn sie die gesetzlichen Bestimmungen nicht genau kennen.
Besonders die 185-Tage-Regel und die zulässige Aufenthaltsdauer des Fahrzeugs führen oft zu Verwirrung. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen genau, worauf Sie als Fahrzeughalter achten müssen, um problemlos einzureisen.

Was ist die 185-Tage-Regelung?
Das türkische Zollrecht schreibt vor, dass Personen, die ein ausländisches Fahrzeug in die Türkei einführen möchten, ihren Wohnsitz im Ausland haben müssen. Um diesen Wohnsitz nachzuweisen, gilt die sogenannte 185-Tage-Regel.
Einfach ausgedrückt: Sie müssen sich im letzten Jahr (genauer gesagt in den letzten 365 Tagen vor dem Einreisedatum) mindestens 185 Tage außerhalb der Türkei aufgehalten haben. Die Zollbeamten prüfen dies elektronisch anhand Ihrer Passdaten und Ein-/Ausreisestempel.
Wenn Sie beispielsweise in den letzten 12 Monaten bereits 6 Monate in der Türkei verbracht haben und nun mit dem Auto wieder einreisen wollen, wird Ihnen die Einfuhr des Fahrzeugs verweigert, auch wenn Sie einen deutschen Pass oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen. Diese Regelung gilt strikt für den Halter des Fahrzeugs.

Aufenthaltsdauer: Wie lange darf das Auto bleiben?
Die Dauer, wie lange Ihr Fahrzeug in der Türkei bleiben darf, hängt von Ihrem Status ab. Seit den letzten Gesetzesänderungen gelten hier großzügigere Fristen, sofern die 185-Tage-Regel erfüllt ist.
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland wird in der Regel eine Erlaubnis von 730 Tagen (24 Monaten) erteilt. Das bedeutet, Sie können das Fahrzeug bis zu zwei Jahre in der Türkei lassen, ohne es ausführen zu müssen.

Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass diese Frist nicht überschritten werden darf. Das Fahrzeug muss spätestens am letzten Tag der genehmigten Frist das Land verlassen oder unter Zollverschluss gestellt werden.
Besonderheiten für Rentner (Die Rentner-Regelung)
Für Rentner, die ihren Ruhestand in der Türkei genießen möchten, gibt es Erleichterungen. Wenn Sie Rentner sind und dies mit einem entsprechenden Ausweis oder einer Rentenbescheinigung (übersetzt und beglaubigt) nachweisen können, profitieren Sie ebenfalls von der 730-Tage-Frist.
Der entscheidende Vorteil für Rentner ist, dass bei der wiederholten Einreise die strikte Anwendung der 185-Tage-Regel unter bestimmten Umständen gelockert werden kann, sofern das Fahrzeug zuvor ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Dennoch empfehlen wir, vor jeder Reise den aktuellen Status über das e-Devlet-Portal oder bei den Konsulaten zu prüfen, da sich Zollvorschriften ändern können.
Erforderliche Dokumente am Zoll
Damit die Abfertigung an der Grenze zügig verläuft, sollten Sie folgende Unterlagen griffbereit haben:
- Reisepass: Gültig und mit Ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus.
- Führerschein: Ihr nationaler Führerschein wird anerkannt.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Das Original muss vorliegen.
- Grüne Versicherungskarte: Achten Sie unbedingt darauf, dass das Länderkürzel TR (Türkei) nicht durchgestrichen ist und die Karte für den gesamten geplanten Aufenthalt gültig ist. Wenn Ihre Versicherung die Türkei nicht abdeckt oder nur den europäischen Teil, müssen Sie an der Grenze eine türkische Verkehrsversicherung abschließen.
- Vollmacht: Wenn das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zugelassen ist (z.B. Firmenwagen oder Fahrzeug eines Verwandten), benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht (Vekaletname), die idealerweise von einem türkischen Konsulat bestätigt wurde.

Reiseziele mit dem Auto erkunden
Sobald Sie die Grenze passiert haben, steht Ihnen das ganze Land offen. Sie können beispielsweise direkt nach Istanbul fahren und historische Orte wie den Yildiz Palast besuchen, der mit dem Auto gut erreichbar ist, sofern Sie den Stadtverkehr meistern.
Für Naturliebhaber lohnt sich die Weiterfahrt nach Zentralanatolien. Ein Besuch im Belisirma Dorf im Ihlara-Tal bietet spektakuläre Landschaften und ist ein perfekter Zwischenstopp auf einem Roadtrip durch Kappadokien. Auch die Chora Moschee in Istanbul ist mit dem eigenen Fahrzeug flexibler zu erreichen als mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wichtige Hinweise und Strafen
Die Nichteinhaltung der Fristen kann teuer werden. Wenn Sie das Fahrzeug länger als genehmigt in der Türkei belassen, fallen hohe Strafgebühren an, die sich nach der Dauer der Überschreitung richten. In extremen Fällen kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Zudem ist es streng verboten, das Fahrzeug in der Türkei zu verkaufen oder es Personen zu überlassen, die nicht zur engsten Familie (Ehepartner, Eltern, Kinder) gehören und ebenfalls im Ausland wohnhaft sind. Das Auto darf nur von Ihnen oder Ihren direkten Angehörigen gefahren werden.
Planen Sie Ihre Reise für das Jahr 2026 sorgfältig und prüfen Sie vor Abfahrt Ihre Tage im Ausland, um böse Überraschungen an der Grenze zu vermeiden. Gute Fahrt!
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